Dieter Thomas Colleselli, M.Sc.
Partner · Steuerberater

Schwerpunkt
Ein Nachlass will geordnet abgewickelt werden — steuerlich, rechtlich und zwischen Menschen. In unserer Kanzlei ist die Qualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker (IFU) vorhanden. Wir übernehmen die Vollstreckung von Testamenten, die Abwicklung von Nachlässen und die steuerliche Begleitung der Vermögensnachfolge — für Privatpersonen und Unternehmerfamilien in Hamburg und auf Sylt.
Was wir übernehmen
Wir nehmen den Nachlass auf, sichern Vermögenswerte, begleichen Verbindlichkeiten und verteilen den Nachlass nach dem Willen des Erblassers — dokumentiert und für alle Beteiligten nachvollziehbar.
Soll Vermögen über Jahre verwaltet werden — etwa für minderjährige Erben oder Unternehmensbeteiligungen —, übernehmen wir die laufende Verwaltung und Rechnungslegung.
Wir erstellen die Erbschaftsteuererklärung, prüfen Freibeträge und Begünstigungen (etwa für Betriebsvermögen und Familienheim) und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt.
Gehört ein Betrieb zum Nachlass, zählt jeder Tag: Wir sorgen dafür, dass Buchhaltung, Löhne und Fristen weiterlaufen, und begleiten die Übertragung steuerlich.
Am besten wird Testamentsvollstreckung vorbereitet, nicht improvisiert. Wir beraten zur steuerlichen Gestaltung von Testament und Schenkungen — gemeinsam mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt.
Ein Dritter von außen nimmt Druck aus der Familie. Als Testamentsvollstrecker sind wir dem Willen des Erblassers verpflichtet, nicht einzelnen Erben.
Ihre Ansprechpartner
In unserer Kanzlei ist die Qualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker (IFU) vorhanden; hinzu kommen langjährige Erfahrung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie mit Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Beide Partner betreuen Mandate in diesem Bereich — wer Ihr Mandat übernimmt, stimmen wir im Kennenlerngespräch ab. Ihr Ansprechpartner bleibt dann derselbe.
Partner · Steuerberater
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Häufige Fragen
Die Vergütung richtet sich nach Umfang des Nachlasses und Aufwand; als Orientierung dienen die gängigen Empfehlungen für Testamentsvollstrecker. Wir besprechen das transparent, bevor etwas beauftragt wird.
Ja. Ist im Testament kein Vollstrecker bestimmt oder fällt dieser aus, kann das Nachlassgericht auf Antrag einen bestimmen. Sprechen Sie uns an.
Regelmäßig. Die Rechtsberatung im Erbrecht übernehmen Rechtsanwälte und Notare — wir bringen die steuerliche und die abwickelnde Seite ein.