Dieter Thomas Colleselli, M.Sc.
Partner · Steuerberater

Schwerpunkt
Immobilien sind steuerlich anspruchsvoll — bei der Vermietung, beim Verkauf und besonders bei der Übertragung innerhalb der Familie. In unserer Kanzlei ist die Qualifikation als zertifizierter Berater für Immobilienbesteuerung und -verwaltung (IFU) vorhanden. Wir betreuen Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Hamburg sowie Ferienimmobilien auf Sylt.
Unsere Themen
Einkünfteermittlung, Abschreibung, die Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand sowie verbilligte Vermietung an Angehörige: Wir holen heraus, was zulässig ist — und dokumentieren es prüfungsfest.
Kurzfristige Vermietung bringt eigene Fragen mit: Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Abgrenzung zur Liebhaberei und die Frage, wann ein Gewerbebetrieb entsteht. Ein Schwerpunkt unserer Sylt-Mandate.
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, Grunderwerbsteuer, die Zehnjahresfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften und die Abgrenzung zum gewerblichen Grundstückshandel.
Schenkung, vorbehaltener Nießbrauch, Übertragung gegen Versorgungsleistungen: Wir rechnen die Varianten durch, bevor der Notartermin steht.
GbR, vermögensverwaltende GmbH & Co. KG oder Immobilien-GmbH — welche Struktur trägt, hängt von Bestand, Zielen und Zeithorizont ab.
Erklärungen zur Grundsteuer, Prüfung der Bescheide und Einspruch, wo es sich lohnt.
Ihre Ansprechpartner
In unserer Kanzlei ist die Qualifikation als zertifizierter Berater für Immobilienbesteuerung und -verwaltung (IFU) vorhanden — dazu Erfahrung mit Ferienimmobilien auf Sylt, Grundstücksgesellschaften und Übertragungen im Familienkreis.
Beide Partner betreuen Mandate in diesem Bereich — wer Ihr Mandat übernimmt, stimmen wir im Kennenlerngespräch ab. Ihr Ansprechpartner bleibt dann derselbe.
Partner · Steuerberater
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Häufige Fragen
Vor allem die Abgrenzung zwischen privater Vermietung und Gewerbebetrieb sowie die Umsatzsteuer. Beides lässt sich früh klären und erspart später Diskussionen mit dem Finanzamt. Mehr dazu auf unserer Sylt-Seite.
Manchmal — bei größerem Bestand, langem Halten und Wiederanlage der Erträge. Bei wenigen Objekten überwiegen oft die Nachteile. Wir rechnen es für Ihren Fall durch.
Vor dem Notartermin. Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre nutzen, und die Gestaltung entscheidet über die Steuerlast — im Nachhinein ist wenig zu retten.